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Sie wollen Ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen?
Dann brauchen Sie Dokumente über Ihre Ausbildung. Zum Beispiel ein Abschlusszeugnis oder ein Arbeitszeugnis. Manchmal reichen die Dokumente nicht aus. Oder es fehlen Dokumente. Dann kann eine Qualifikationsanalyse helfen. Bei einer Qualifikationsanalyse testet die zuständige Stelle Ihre Qualifikationen. Die Qualifikationsanalyse ist ein Teil der Gleichwertigkeitsprüfung. Eine Qualifikationsanalyse ist zum Bespiel:
Eine Arbeitsprobe. Wenn Sie Möbeltischler sind, müssen Sie vielleicht ein kleines Möbelstück anfertigen. Oder ein Gespräch mit einem Experten oder einer Expertin über Ihre Arbeit. Oder Sie arbeiten für kurze Zeit in einem Betrieb zur Probe. Oder ein praktischer oder theoretischer Test.
Die Regeln für die Qualifikationsanalyse stehen in einem Gesetz. Es wird geprüft, ob Sie das Gleiche können wie jemand, der den Beruf in Deutschland gelernt hat. Das Gesetz heißt: "Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen". Die Abkürzung ist: BQFG
Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt ist, gehen Sie zur ZAQ in Nürnberg. Die können Ihnen sehr gut helfen.
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Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener im ALG 2 Leistungsbezug mit Schwerpunkt Vermittlung und Förderung.
Das Beratungsangebot richtet sich an alle erwachsenen Migrantinnen und Migranten über 27 Jahre.
Die Bildungsberatung GF-H ist ein bundesweites Programm. Dieses Programm gibt es seit vielen Jahren und richtet sich an junge Zugewanderten mit Studieninteresse.
Die Beratungsstelle ZAQ ist Teil des deutschlandweiten Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“. Ratsuchende werden zu den möglichen Schritten bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland beraten.
Die Zeugnisanerkennungsstelle ist für die Bewertung von außerbayerischen allgemeinbildenden Schulabschlüssen zuständig als Nachweis der Hochschulreife, der Fachhochschulreife, eines mittleren Schulabschlusses oder des erfolgreichen Hauptschulabschlusses.
Das Landesamt für Schule ist zuständig für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen in den Bereichen sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe sowie gewerblich-technische und kaufmännische Berufe.
Sie können einen im Ausland erworbenen schulischen/beruflichen Abschluss in der Pflegehilfe auf Gleichwertigkeit mit der bayerischen Berufsausbildung zum "Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)" bzw. "Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)" prüfen lassen.
Die Hotline beantwortet Ihre Fragen zu folgenden Themen auf Deutsch und Englisch: Jobsuche, Arbeit und Beruf | Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse | Einreise und Aufenthalt | Deutsch lernen
Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.