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Kinderbetreuung und viele Angebote für Kinder im Vorschulalter kosten Geld. Für Familien, die wenig Geld haben, gibt es Unterstützung. Diese finanzielle Unterstützung muss man beantragen.
Die Kosten für Kinderkrippe oder Kindergarten sind abhängig von:
Einen Antrag auf Übernahme der Kita-Gebühren können Sie beim Jugendamt stellen. Sind Sie arbeitslos, ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Das Familiengeld ist für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht. Außerdem gibt es noch Krippengeld. Beim Zentrum Bayern und Familie findet man sehr gute Erklärungen zum Familiengeld und zum Krippengeld.
Wenn die Kinder in ihrer Freizeit Sport, Musik, Tanz oder andere Kurse machen und die Kosten für die Eltern zu hoch sind, kann man Leistungen für Bildung und Teilhabe(BuT, Bildungspaket) beantragen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Alg II) bekommen wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
In allen anderen Fällen beantragen Sie die Leistungen bei der Stadt Fürth (Kontakt und Antragsformular).
Alle finanziellen Familienleistungen auf einen Blick hat die Familienkasse Bayern in einem PDF-Dokument zusammengestellt, das Sie hier downloaden können.
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Unterstützung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Für Mittagessen und Ausflüge in Kita und Schule, Schulmaterial, Nachhilfe; Zuschuss für Kurse in Sport, Spiel, Tanz, Musik etc. (15 Euro im Monat).
Sie können die Übernahme von Kosten für eine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Hort oder nachschulische Betreuung beantragen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben.
Kinder und Jugendliche, die durch eine (drohende) Behinderung wesentlich eingeschränkt sind, um an der Gesellschaft teilzuhaben, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Das gibt es für die Vorschule und auch für die Schule.
Wer wenig Geld hat, bekommt mit dem Fürth Pass an vielen Orten Ermäßigungen.
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten.
Das Familiengeld ist für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht.
kulturplus vermittelt kostenlose Eintrittskarten für Kultur-Events an Personen, die einen Fürth-Pass haben oder im Sozialleistungs-Bezug sind. Sie können sich bei kulturplus anmelden und erhalten dann je nach Interesse passende Angebote.