Unser Bildungsportal hilft Ihnen, Kurse und Bildungsangebote leicht zu finden. Für jeden – für Beruf, Spaß oder Lernen. Wählen Sie eine oder mehrere Kategorien aus, um die Angebote zu filtern. Als Anbieter können Sie auch ein Bildungsangebot eintragen.
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Sie können die Übernahme von Kosten für eine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Hort oder nachschulische Betreuung beantragen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben.
Das Formular für die Beantragung der Gebührenbefreiung muss mit diesem Online-Formular erstellt, ausgedruckt und persönlich abgegeben werden. Schauen Sie deswegen auch bitte auf die Internetseite, die oben steht.
Buchstaben A - Bn: Frau Bertagna (Montag - Donnerstag, 08.00 - 12.00 Uhr) | 0911 / 974 15 79 | sieglinde.bertagna@fuerth.de
Buchstaben Bo - J: Frau Eilers | 0911 / 974 15 34 | amelie.eilers@fuerth.de
Buchstaben K - Sb: Frau Thielen | 0911 / 974 15 64 | michaela.thielen@fuerth.de
Buchstaben Sc -Z: Frau Haubner (Montag, Mittwoch, Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr) | 0911/ 974 15 40 | simone.haubner@fuerth.de
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag von 13.30 bis 16.30 Uhr, mittwochs geschlossen.
Sozialrathaus Fürth
Königsplatz 2
90762
Fürth
Dritter Stock, Zimmer 320, 334, 335
Eltern von Vorschulkindern und Schulkindern, die ihr Kind in einer Krippe, einem Kindergarten, einem Hort oder einer Tagespflege anmelden und die Gebühren nicht bezahlen können.
Wenn Sie Kita-Geld beantragen möchten, wird folgendes geprüft: Ihr Erwerbseinkommen (sowie das Einkommen Ihres Partners), Kindergeld, Kinderzuschlag, mögliche Unterhaltszahlungen, wenn Sie alleinerziehend sind, ergänzende Leistungen (Hartz IV)