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Übernahme von Gebühren für Kindertagesbetreuung

Kurzbeschreibung
Sie können die Übernahme von Kosten für eine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Hort oder nachschulische Betreuung beantragen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben.
Träger

Ansprechpartner
Frau Bertagna, Frau Eilers, Frau Thielen
sieglinde.bertagna@fuerth.de
0911 9 74 15 79
Link zum Angebot
https://www.fuerth.de/desktopdefault.aspx/tabid-39/287_read-4059/
Zielgruppen
Eltern von Vorschulkindern und Schulkindern, die ihr Kind in einer Krippe, einem Kindergarten, einem Hort oder einer Tagespflege anmelden und die Gebühren nicht bezahlen können.
Zugangsvoraussetzungen
Wenn Sie Kita-Geld beantragen möchten, wird folgendes geprüft: Ihr Erwerbseinkommen (sowie das Einkommen Ihres Partners), Kindergeld, Kinderzuschlag, mögliche Unterhaltszahlungen, wenn Sie alleinerziehend sind, ergänzende Leistungen (Hartz IV)
Ort
Sozialrathaus Fürth
Königsplatz 2
90762
Fürth
Adresszusatz
Dritter Stock, Zimmer 320, 334, 335
Termine/Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag von 13.30 bis 16.30 Uhr, mittwochs geschlossen.

Unsere Besonderheiten

Das Formular für die Beantragung der Gebührenbefreiung muss mit diesem Online-Formular erstellt, ausgedruckt und persönlich abgegeben werden. Schauen Sie deswegen auch bitte auf die Internetseite, die oben steht.

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