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Schulweg - Übernahme der Kosten und Beförderung von Schüler/-innen (Fürth Land)

Kurzbeschreibung
Schüler/-innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Schulweg.
Träger

Ansprechpartner
Frau Popp
busundbahn@lra-fue.bayern.de
0911 97 73 13 63
Link zum Angebot
https://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/bildung-und-schulen/schuelerbefoerderung.html
Zielgruppen
Schüler/-innen, Auszubildende, Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte
Zugangsvoraussetzungen
Schüler/-innen mit Wohnsitz im Landkreis Fürth
Ort
Landratsamt Zirndorf
Im Pinderpark 2
90513
Zirndorf
Termine/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00-12:00 Uhr und Montag von 13:30-16:30 Uhr

Unsere Besonderheiten

Wenn der Schulweg zur nächsten Grundschule oder Förderschule länger als 2 Kilometer ist, kann man sich die Fahrtkosten erstatten lassen.

Wenn der Schulweg zur nächsten Mittelschule, Realschule, Berufsschule oder zum nächsten Gymnasium länger als 3 Kilometer ist, kann man sich auch die Kosten erstatten lassen.

 

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