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Die Flex-Fernschule ist ein Angebot der Jugendhilfe und arbeitet nach den Grundsätzen des SGB VIII und SGB IX. Sie hilft, wenn die Förderung in der Regelschule nicht mehr möglich ist und erreicht die Lernenden direkt am Wohnort in ihrer vertrauten Umgebung oder begleitet stationäre Hilfen.
Der individuelle Lernplan passt sich den Flex-Jugendlichen an und nicht umgekehrt. Mit Flex zu arbeiten muss nicht zwingend zu einem Schulabschluss über die Flex-Fernschule führen. Unser Ziel ist eine erfolgreiche Rückführung in die Gesellschaft und das Regelsystem. So können Lücken geschlossen und gegebenenfalls auch die örtliche Schule wieder besucht werden. Je nach Lernstand zu Beginn der Förderung, Lebensumständen, Art und Umfang der Unterstützung sowie Förderziel variiert die Dauer der Hilfe.
Für die Dauer der o.g. Jugendhilfemaßnahmen muss bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde eine Befreiung von der Schulpflicht beantragt werden.