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Zurück zur Übersicht Alles in "Beratung und Begleitung"

Finanzielle Unterstützung

Rund um den Bereich Bildung gibt es viele Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung. In den einzelnen Kategorien Vorschulalter, Schule, Übergang Schule-Beruf, Fort- und Weiterbildung/Hochschulen, Bildung und Integration und Kultur und Freizeit gibt es genauere Informationen und Angebote zu den jeweiligen Themen.

Alle finanziellen Familienleistungen auf einen Blick hat die Familienkasse Bayern in einem PDF-Dokument zusammengestellt, das Sie hier downloaden können.


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Schüler-BAföG

Finanzielle Unterstützung für Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren. Auch für Menschen, die Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien besuchen.

Kinderzuschlag (KiZ)

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten.

KoKi - Koordinierende Kinderschutzstellen - Unterstützung für Eltern und Familien

Wir bieten Beratungen und Klärungen zu Kinderschutzfragen an, sowie allgemein zu herausfordernden Themen die eine neue Organisation innerhalb der Familie erfordern. Sie erhalten Informationen sowie Tipps und Hilfestellungen.

Bayerisches Familiengeld

Das Familiengeld ist für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten.

Wohngeld

Eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann das Wohngeld sein.

Schulweg - Übernahme der Kosten und Beförderung von Schüler/-innen (Fürth Land)

Schüler/-innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Schulweg.

Schulweg - Übernahme der Kosten und Beförderung von Schüler/-innen (Fürth Stadt)

Schüler/-innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Schulweg.