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Rund um den Bereich Bildung gibt es viele Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung. In den einzelnen Kategorien Vorschulalter, Schule, Übergang Schule-Beruf, Fort- und Weiterbildung/Hochschulen, Bildung und Integration und Kultur und Freizeit gibt es genauere Informationen und Angebote zu den jeweiligen Themen.
Alle finanziellen Familienleistungen auf einen Blick hat die Familienkasse Bayern in einem PDF-Dokument zusammengestellt, das Sie hier downloaden können.
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Unterstützung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Für Mittagessen und Ausflüge in Kita und Schule, Schulmaterial, Nachhilfe; Zuschuss für Kurse in Sport, Spiel, Tanz, Musik etc. (15 Euro im Monat).
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten.
Anonyme Onlineberatung der Caritas Fürth
Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener im ALG 2 Leistungsbezug mit Schwerpunkt Vermittlung und Förderung.
Sie können die Übernahme von Kosten für eine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Hort oder nachschulische Betreuung beantragen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben.
Das Familiengeld ist für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten.
Finanzielle Unterstützung für Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren. Auch für Menschen, die Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien besuchen.
Eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann das Wohngeld sein.