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Familien, die Leistungen des Jobcenters beziehen, können das Bildungs- und Teilhabepaketin Anspruch nehmen. Genauso bei Familien, die von der Stadt Fürth Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Grundsicherung erhalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt die Kosten für Lernförderung, Mittagessen und Fahrkarten. Dazu gibt es im Jahr 150 Euro für Schulmaterial und im Monat 15 Euro „Teilhabebeitrag“ (z.B. für Sportvereine oder Musikunterricht). Die Leistungen müssen entweder beim Jobcenter oder der Stadt Fürth beantragt werden.
Schüler/-innen ab der 10. Klasse, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Abschluss an einer Beruflichen Schule machen wollen, können BAföG erhalten (dies trifft z.B. auf Schüler/-innen der FOS/BOS zu). Dieses „Schüler/-innen BAföG“ muss bei der Stadt Fürth beantragt werden. Die Online-Formulare dazu finden Sie hier.
Auszubildende, die eine duale Berufsausbildung machen, können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und unter bestimmten Summen Lohn bekommen. Auch das Einkommen der Eltern spielt eine Rolle. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit, weitere Informationen findet man dazu hier oder bei Ihrer Berufsberatung.
Alle finanziellen Familienleistungen auf einen Blick hat die Familienkasse Bayern in einem PDF-Dokument zusammengestellt, das Sie hier downloaden können.
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Unterstützung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Für Mittagessen und Ausflüge in Kita und Schule, Schulmaterial, Nachhilfe; Zuschuss für Kurse in Sport, Spiel, Tanz, Musik etc. (15 Euro im Monat).
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten.
Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener im ALG 2 Leistungsbezug mit Schwerpunkt Vermittlung und Förderung.
Sie können die Übernahme von Kosten für eine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Hort oder nachschulische Betreuung beantragen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten.
Finanzielle Unterstützung für Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren. Auch für Menschen, die Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien besuchen.
Eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann das Wohngeld sein.
Schüler/-innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Schulweg.
Schüler/-innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Schulweg.