Unser Bildungsportal hilft Ihnen, Kurse und Bildungsangebote leicht zu finden. Für jeden – für Beruf, Spaß oder Lernen. Wählen Sie eine oder mehrere Kategorien aus, um die Angebote zu filtern. Als Anbieter können Sie auch ein Bildungsangebot eintragen.
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Sie haben Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben? Sie können Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. Das bedeutet für Sie, Sie bekommen ein Dokument in deutscher Sprache, das Sie den Bewerbungen beilegen können. Das ist für eine Ausbildung genauso wichtig wie für eine Arbeitsstelle und ein Studium.
Sie haben Ihren Berufsabschluss nicht in Deutschland erworben? Sie können Ihren Berufsabschluss in Deutschland vielleicht anerkennen lassen. Da es unterschiedlich ist, welche Stelle für welchen Beruf zuständig ist, gibt es eine spezielle Beratung dazu. Die Mitarbeitenden können Informationen geben, wie Sie Ihren Abschluss prüfen und anerkennen lassen können.
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Als Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation sind Sie Spezialist:in für die erfolgreiche Gestaltung von Projekten und Prozessen
Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss aus dem Handwerk. Die Handwerkskammer ist die zuständige Stelle, wenn Sie in Mittelfranken arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten.
Das Beratungsangebot richtet sich an alle erwachsenen Migrantinnen und Migranten über 27 Jahre.
Der JMD berät und begleitet junge Migranten/-innen zwischen 12 und 27 Jahren.
Internationaler Bund (IB) e.V. | Jugendmigrationsdienst Fürth
Die Beratungsstelle ZAQ ist Teil des deutschlandweiten Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“. Ratsuchende werden zu den möglichen Schritten bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland beraten.
Die Zeugnisanerkennungsstelle ist für die Bewertung von außerbayerischen allgemeinbildenden Schulabschlüssen zuständig als Nachweis der Hochschulreife, der Fachhochschulreife, eines mittleren Schulabschlusses oder des erfolgreichen Hauptschulabschlusses.
Das Landesamt für Schule ist zuständig für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen in den Bereichen sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe sowie gewerblich-technische und kaufmännische Berufe.
Sie können einen im Ausland erworbenen schulischen/beruflichen Abschluss in der Pflegehilfe auf Gleichwertigkeit mit der bayerischen Berufsausbildung zum "Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)" bzw. "Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)" prüfen lassen.
Die Hotline beantwortet Ihre Fragen zu folgenden Themen auf Deutsch und Englisch: Jobsuche, Arbeit und Beruf | Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse | Einreise und Aufenthalt | Deutsch lernen