BIK - Berufliche Integrationsklassen

Anmeldung und Fragen zu den BIKs in Fürth über die Berufsschule I Fürth

Die Berufsintegrationsklassen (BIK) und deren Vorklassen (BIK-V) dienen der sprachlichen Förderung und Berufsvorbereitung berufsschulpflichtiger, noch nicht ausbildungsreifer Schüler/-innen, die sich als Asylbewerber bzw. als Flüchtlinge in Bayern aufhalten oder anderer Jugendlicher, die nach Bayern zugezogen sind und über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen. Durch einen hohen Anteil an Sprachförderung, betrieblicher Praxis, sowie einer sozialpädagogischen Betreuung sollen diese Jugendlichen in eine Berufsausbildung oder zumindest eine dauerhafte Beschäftigung geführt werden. Teilnehmer/-innen ohne Mittelschulabschluss erhalten die Möglichkeit, diesen nachzuholen. Die Zuteilung BIK bzw. BIK-V erfolgt nach einem Sprachtest durch die Berufsschule.


Folgende Förderschwerpunkte sollen die Jugendlichen bei ihrer beruflichen Integration unterstützen:

  • Vermittlung sprachlicher Kompetenzen ggf. Alphabetisierung in der deutschen Sprache
  • breit angelegte Berufsorientierung und -vorbereitung
  • Vermittlung fachpraktischer Inhalte und Fertigkeiten in div. Berufsfeldern
  • Stärkung der Ausbildungsfähigkeit
  • Erwerb des Hauptschulabschlusses (falls dieser noch nicht erworben wurde)
  • Verbesserung der Sprachkompetenz im beruflichen Kontext
  • Erreichen der Berufswahlreife
  • Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Sozialkompetenz

Während der Berufsintegrationsklasse sollen die Schüler im Berufsfeld neben dem Berufsschulunterricht an zweieinhalb Tagen in der Woche an weiteren zweieinhalb Tagen pro Woche durch betriebliche Praktika, unterstützt durch Projekte und Sprachförderung bei einem freien Träger, ausgebildet werden. 

Zwischen Oktober und Februar werden für die BIK-Klassen sowohl eine berufliche Potenzialanalyse, als auch die zweiwöchigen Werkstatttage des Berufsorientierungsprogramms (BOP) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführt.

Im BIK werden Elemente der betrieblichen Praxis, der allgemeinen sowie der berufsvorbereitenden schulischen Qualifizierung, Sprachförderung und einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung eng aufeinander abgestimmt. Die Berufsintegrationsklasse soll die Teilnehmer möglichst in aufeinander aufbauenden Phasen für eine spätere Berufsausbildung oder Beschäftigung befähigen.

Zielgruppe: Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge nach Art. 35 Bayrisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Schulpflicht.

Dazu zählen auch Jugendliche, die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,
  2. eine Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs. 1 oder § 24 wegen des Krieges in seinem Heimatland oder nach § 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzt,
  3. eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
  4. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.
  5. Außerdem andere berufsschulpflichtige Jugendliche mit Migrationshintergrund, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben.

Kontakt im Bildungsbüro

Veit Bronnenmeyer

Leitung des Bildungsbüros
Kommunales Bildungsmanagement
Regionales Übergangsmanagement
Projektmanagement

0911/974-1015
veit.bronnenmeyer@fuerth.de

Sabine Rehm

Wissenschaftliche Mitarbeit
Regionales Übergangsmanagement
Projektmanagement

0911/974-1018
sabine.rehm@fuerth.de