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Zurück zur Übersicht Alles in "Beratung und Begleitung"

Inklusion

Was bedeutet Inklusion? Alle Menschen können mitmachen. Niemand wird ausgeschlossen. Alle Menschen gehören dazu: Menschen mit und ohne Behinderung. Es soll auch in der Schule Inklusion geben. Das ist ein Menschenrecht. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen lernen, arbeiten und leben können. Ein behindertes Kind kann auch auf eine Regelschule gehen, die Entscheidung liegt bei den Eltern.

Ein behindertes Kind kann auch auf eine Regelschule gehen, die Entscheidung liegt bei den Eltern. An jeder Schule gibt es zu Fragen rund um das Thema „Inklusion“ eine Beratung, und es gibt eine spezielle Beratungsstelle Inklusion beim Staatlichen Schulamt und bei der Schulberatung Mittelfranken (unter "Inklusion") in Nürnberg.

In Fürth gibt es zwei „Profilschulen Inklusion“, die Grund- und Mittelschule Pestalozzistraße  und die  Grundschule Hans-Sachs-Straße.

Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen kann eine Schulbegleitung bezahlt werden. Je nach Behinderung ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig oder der Bezirk Mittelfranken (Sozialreferat Arbeitsbereich 26, Tel.: 0981 / 4664 – 2602).

Auch bei Beruf und Ausbildung kann man sich Hilfe holen, zum Beispiel beim Integrationsfachdienst.


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Jugendärztlicher Dienst

Der Jugendärztliche Dienst der Stadt Fürth bietet Gesundheitsberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern an.