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Wenn die Weiterbildung wichtig ist für den Beruf, dann kann man einen Antrag stellen auf finanzielle Unterstützung. Man kann bei verschiedenen Stellen fragen, ob sie alle Kosten oder einen Teil der Kosten bezahlen:
Wenn man die Weiterbildung selber bezahlen muss, dann kann man die Kosten bei der Steuererklärung angeben. Man muss dann weniger Steuern bezahlen.
Menschen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich beruflich weiter qualifizieren wollen, können „Aufstiegs-BAföG“ erhalten (z.B. Handwerker/-innen, die „Meister/-in“ werden wollen). Auch das „Aufstiegs-BAföG“ muss teilweise zurückgezahlt werden. Weitere Informationen und Anträge gibt es hier.
Alle Studierenden können „BAföG“ erhalten, wenn die Eltern nicht genug Einkommen haben. Studierende müssen einen Teil des „BAföG“ (meist die Hälfte) nach dem Studium zurückzahlen. Weitere Informationen und Anträge für Studierende gibt es hier.
Menschen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich beruflich weiter qualifizieren wollen, können „Aufstiegs-BAföG“ erhalten (z.B. Handwerker/-innen, die „Meister/-in“ werden wollen). Auch das „Aufstiegs-BAföG“ muss teilweise zurückgezahlt werden. Weitere Informationen und Anträge gibt es hier.
Alle finanziellen Familienleistungen auf einen Blick hat die Familienkasse Bayern in einem PDF-Dokument zusammengestellt, das Sie hier downloaden können.
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Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener im ALG 2 Leistungsbezug mit Schwerpunkt Vermittlung und Förderung.
Kinder und Jugendliche, die durch eine (drohende) Behinderung wesentlich eingeschränkt sind, um an der Gesellschaft teilzuhaben, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Das gibt es für die Vorschule und auch für die Schule.
Wir informieren und beraten alle jungen Menschen, die vor dem Einstieg ins Erwerbsleben stehen und bieten Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und der Berufswahl sowie der Vermittlung in Ausbildung oder Überbrückungsangebote.
Wer wenig Geld hat, bekommt mit dem Fürth Pass an vielen Orten Ermäßigungen.
Menschen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich beruflich weiter qualifizieren wollen, können „Aufstiegs-BAföG“ erhalten (z.B. Handwerker/-innen, die „Meister/-in“ werden wollen). Das „Aufstiegs-BAföG“ muss z.T. zurückgezahlt werden.
Die Bildungsberatung GF-H ist ein bundesweites Programm. Dieses Programm gibt es seit vielen Jahren und richtet sich an junge Zugewanderten mit Studieninteresse.
Finanzielle Unterstützung für Menschen, die ein Studium absolvieren.
Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten für berufliche Weiterbildungen von der Agentur für Arbeit ganz oder teilweise übernommen. Der Bildungsgutschein wird bei einem Träger eingelöst. Bestimmte Voraussetzungen müssen vorliegen.