In der Stadt Fürth werden etwa vier von fünf Grundschülerinnen und Grundschülern am Nachmittag betreut. Mit 41,0% besucht über die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in einer Betreuung eine offene Ganztagsschule (OGTS), ein weiteres Viertel einen Hort (26,5%). Weitere 11,0% der Grundschülerinnen und Grundschüler werden am Nachmittag in einer gebundenen Ganztagsklasse betreut. Die Mittagsbetreuung als weitere Betreuungsform spielt mit einem Prozent hingegen kaum eine Rolle.
Anteil betreute Grundschulkinder nach Betreuungsart unter allen Grundschulkindern, 2024
Quelle: Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Fürth; Amt für Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung
Aus anderen Zusammenhängen ist bekannt, dass es zwischen den Fürther Stadtteilen deutliche Unterschiede in der Inanspruchnahme von Bildungsangeboten und der Erreichung von Bildungserfolgen gibt. Diese Unterschiede stehen in engem Zusammenhang mit der sozialen Lage vor Ort. So werden beispielsweise in Stadtteilen mit einem hohen Anteil an ausländischen Familien und SGB II-Bedarfgemeinschaften frühkindliche Bildungsangebote seltener genutzt. Auch beim Blick auf die Betreuungsquoten von Grundschulkindern werden Unterschiede zwischen den Sprengeln sichtbar.
Für eine Berechnung der Betreuungsquoten auf Sprengelebene müssen einige Annahmen getroffen werden. Während die Zahl der Kinder in offener und gebundener Ganztagsbetreuung in der Regel eindeutig einer Schule zugeordnet werden kann, trifft dies auf die Hortbetreuung nicht zu. Hier steht es den Eltern frei, einen Hort in einem anderen Sprengel zu wählen. Für die Berechnung der Betreuungsquoten wird angenommen, dass alle Kinder nur im Sprengel ihrer Grundschule einen Hort besuchen. Weiterhin unterliegen die drei privaten Grundschulen nicht dem Sprengelprinzip. Daher werden die Grundschülerinnen und Grundschüler, die eine private Grundschule besuchen, sowie die Betreuungseinrichtungen, die den privaten Grundschulen zugeordnet werden können, in den weiteren Auswertungen nicht berücksichtigt.
Betreuungsquoten nach Grundschulsprengel und Betreuungsart (interaktive Karte)
Quelle: Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Fürth; Amt für Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung
Ein genauerer Blick zeigt zudem, dass sich auch die Bedeutung der verschiedenen Betreuungsformen auch quantitativ deutlich zwischen den Sprengeln unterscheidet. Nicht an allen Grundschulen werden alle Betreuungsformen angeboten. Gebundene Ganztagsschulen gibt es im Schuljahr 2024/25 nur an sechs Grundschulen, und nicht alle Grundschulen bieten eine offene Ganztagsschule an. In einem Grundschulsprengel gibt es zudem keinen Hort.
Wird eine gebundene Ganztagsschule angeboten, liegt die Betreuungsquote im Durchschnitt etwas höher als an Schulen ohne gebundene Ganztagsschule. Auch steigt insgesamt der Anteil der betreuten Kinder, wenn alle drei Betreuungsformen angeboten werden.
Wie schon die Karte der Grundschulsprengel nahelegt, gibt es auch im Bereich der Grundschulkindbetreuung einen Zusammenhang zwischen sozialer Lage und der Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. In den Sprengeln, in denen der Anteil der Haushalte, in denen nur Deutsch gesprochen wird, hoch ist und die Mütter höher gebildet sowie häufiger berufstätig sind, werden Angebote der Grundschulkindbetreuung häufiger in Anspruch genommen. Etwas aus der Reihe fallen die Sprengel der Grundschulen Rosenstraße und Schwabacher Straße. Trotz der überdurchschnittlichen Zahl an sozial benachteiligten Familien ist dort der Anteil der Kinder in einer ganztätigen Betreuung vergleichsweise hoch. In diesen beiden innenstadtnahen Sprengeln sind aber auch überdurchschnittlich viele Hortplätze vorhanden. Möglicherweise werden diese Hortplätze auch von Kindern aus benachbarten Grundschulsprengeln genutzt.
Betreuungsquoten nach sozialer Belastung des Sprengels
Quelle: Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Fürth; Amt für Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung; Befragung des Bildungsbüros zur Schuleingangsuntersuchung
Bei der Betrachtung der Entwicklung der Ganztagesangebote in Fürth im Zeitverlauf fällt auf, dass sich die Zahl der Plätze binnen sechs Jahren um fast 800 erhöht hat. Allerdings verteilt sich der Zuwachs ungleich auf die drei maßgeblichen Betreuungsformen. Während die Zahl der Hortplätze stagnierte, wuchs die Zahl der Plätze in offenen Ganztagsschulen um etwa 600.
Fast drei Viertel der Kinder in einer offenen Ganztagsbetreuung besuchen dabei ein Grundschule, und auch der Zuwachs in den vergangenen Jahren ist auf den Ausbau an den Grundschulen zurückzuführen. Bei den gebundenen Ganztagsklassen verteilen sich die Schülerinnen und Schüler zu gleichen Teilen auf Grund- und Mittelschulen, und auch der Zuwachs an Plätzen fand an beiden Schulformen gleichermaßen statt (weitergehende Informationen zur Ganztagsbetreuung finden sich im Bildungsbericht 2024).
Entwicklung der Zahl der betreuten Kinder im Zeitverlauf nach Angebotsart
Anmerkung: Nur öffentliche Schulen, mit Förderzentren
Quelle: Amt für Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung
Die Gründe, warum sich Eltern für eine bestimmte Betreuungsform
entscheiden, unterscheiden sich zwischen den Betreuungsformen. Ebenso
unterscheidet sich die Zahl der Gründe, die Eltern je nach
Betreuungsform ins Feld führen. Für eine Betreuung im Hort nannten die
Eltern fast doppelt so viele Gründe als für eine Betreuung in einer
OGTS.
Räumliche Nähe, sei es zur Schule, zum Zuhause oder dem
Arbeitsplatz der Eltern, wird unabhängig von der gewählten
Betreuungsform häufig genannt; bei der offenen Ganztagsschule ist dies
auch der mit Abstand wichtigste Grund, den Eltern nennen.
Qualifiziertes Personal wird von über der Hälfte der Eltern, die sich für eine Hortbetreuung entschieden haben, als Grund genannt. Etwas weniger sind es beim gebundenen Ganztag, deutlich weniger beim offenen Ganztag. Flexible Abholzeiten werden beim Hort ebenfalls von über der Hälfte der Eltern als Grund genannt, beim gebundenen Ganztag sinnigerweise von niemanden. Erstaunlich hingegen ist, dass gut 20 Prozent der Eltern mit einem Kind in einem offenen Ganztag flexible Abholzeiten als Grund für diese Betreuungsform nennen, da in dieser Betreuungsform die diesbezüglichen Wünsche der Eltern und die Vorgaben, an die sich die Schulen zu halten haben, oft nur schwer zur Deckung zu bringen sind.
Der am häufigsten genannte Grund für den gebundenen Ganztag ist das überzeugende Konzept bzw. Leitbild. Mehr als die Hälfte der Eltern, die ihr Kind für die GGTS angemeldet haben, nannten Konzept/Leitbild als Grund. Auch beim Hort wurden Konzept/Leitbild vergleichsweise häufig genannt, bei der OGTS hingegen eher selten.
Andere Gründe, wie bereits vorhandene Geschwisterkinder in der gleichen Betreuung, Angebote in den Einrichtungen oder Empfehlungen spielten in allen drei Betreuungsformen eine etwas untergeordnete Rolle. Der Fachkraft-Kind Schlüssel wurde in der OGTS sehr selten als Grund genannt, die Kostenfreiheit beim Hort praktisch nie. Auch bei gebundenen und offenen Ganztag scheinen die (abgesehen vom Essen nicht vorhandenen) Kosten bei weniger als 20 Prozent Zustimmung keinen gewichtigen Grund darzustellen.
Gründe für die Wahl einer Betreuungsform
Quelle: Kita-Elternbefragung 2024 des Amts für Kindertagsbetreuung und Ganztagsschulen und des Bildungsbüros, n=376.